Titel: | Neue TRBS 3151 / TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" |
Autoren: | Frobese, Dirk-Hans, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Fachbereich 3.4, Grundlagen des Explosionsschutzes |
Beitragende: | Researcher: Frobese, Dirk-Hans ContactPerson: Frobese, Dirk-Hans HostingInstitution: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), ISNI: 0000 0001 2186 1887 |
Seiten: | 6 |
Sprache: | de |
DOI: | 10.7795/210.20130801A |
Art der Ressource: | Text / Article |
Herausgeber: | Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) |
Rechte: |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0009-dppl-v3-en8 based on Digital Peer Publishing Licence (DPPL), version 3.0 |
Beziehungen: | IsNewVersionOf: URL http://www.technischesicherheit.de/ts/article.php?data[article_id]=70544 IsPartOf: ISSN 1868-5838 IsPartOf: ISBN 978-3-95606-062-5 |
Daten: |
Verfügbar: 2013-11 |
Datei: |
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(application/pdf)
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Schlagworte | Betriebssicherheit ; Explosiosschutz ; Gefahrstoffe ; Technische Regeln ; Tankstellen ; Füllanlagen |
Zusammenfassung: | Nach mehr als vier Jahren Bearbeitungszeit erschien im Oktober 2012 die neue TRBS 3151/TRGS 751, in der die Anforderungen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen festgelegt werden. Diese Technische Regel beschreibt die Anforderungen an die Planung, die Installation und Montage, den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung von Anlagen, an denen die Kraftstoffbehälter von Landfahrzeugen wie PKW oder LKW mit Kraftstoffen befüllt werden. Gleichzeitig wurde die bisherige TRbF 40 zurückgezogen. Die TRBS 3151/TRGS 751 erschien zum einen als Technische Regel für die Betriebssicherheitsverordnung und beschreibt die Anforderungen an die Anlagensicherheit und den sicheren Betrieb von Tankstellen und Füllanlagen. Gleichzeitig erschien die TRBS 3151/TRGS 751 auch als Technische Regel für Gefahrstoffe, da sie gleichzeitig die Aspekte zum Schutz vor den Gefahrstoffen regelt. Sowohl Tankstellen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen mit Flammpunkten unter 55 °C als auch Füllanlagen für Flüssiggas oder Erdgas sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und bedürfen jeweils der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. In dieser TRBS werden insbesondere die Wechselwirkungen der Anlagen untereinander beschrieben. Neben dem Arbeitsschutz der an einer Tankstelle oder Füllanlage beschäftigten Mitarbeiter wird insbesondere der Schutz anderer Personen, speziell der Kunden, betrachtet. |
Bemerkung: | Korrigierte Fassung von: FROBESE, Dirk-Hans. Die neue TRBS 3151/TRGS 751. Eine Technische Regel zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen. In: Technische Sicherheit, 2 (2012), Nr. 11/12, S. 21-24, ISSN 2191-0073. Dieser Artikel ist ein Teil des PTB-Berichtes PTB-Ex-4 "13. BAM/PTB-Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik : Vorträge des 269. PTB-Seminars vom 18. - 19. Juni 2013". Herausgegeben von Michael BEYER und Thomas STOLZ. ISBN 978-3-95606-062-5, ISSN 1868-5838. |